DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERLEITUNG IN DIE ODER INNERHALB DER USA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN BESTIMMT.
– Wechsel in den Freiverkehr der Börse München (m:access) beabsichtigt
Die Pierer Industrie AG (die „Bieterin“), ein Unternehmen der Pierer Konzern-Gruppe, hat heute ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein öffentliches Erwerbsangebot für sämtliche Aktien der SHW AG (ISIN DE000A1JBPV9) zu stellen. Die Pierer Industrie AG beabsichtigt, den Aktionären der SHW AG als Gegenleistung für ihre SHW-Aktien eine Geldleistung in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangebotspreises anzubieten. Die Pankl SHW Industries AG, eine Tochtergesellschaft der Bieterin, hält 3.231.578 SHW-Aktien und damit ca. 50,21% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW AG. Die Pankl SHW Industries AG hat sich gegenüber der Pierer Industrie AG verpflichtet, das Erwerbsangebot nicht anzunehmen.
Die Transaktion begleitet den Wechsel der SHW-Aktien vom regulierten Markt in den Freiverkehr der Börse München (m:access). Zusätzlich soll auch eine Handelbarkeit der SHW-Aktien über das elektronische Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse über eine Einbeziehung der SHW-Aktien in den Freiverkehr (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen bleiben. Ein Handel mit SHW-Aktien an anderen Handelsplätzen oder Handelsplattformen wird von der SHW AG nicht angestrebt.
Über die Pierer Konzern-Gruppe:
Die Pierer Konzern-Gruppe ist eine führende europäische Fahrzeug-Gruppe mit dem Fokus auf das globale Motorradsegment und den automotiven High-Tech Komponentenbereich. Die Gruppe beschäftigt weltweit aktuell rund 8.000 Mitarbeiter mit einem Gruppenumsatz von rund EUR 2,1 Milliarden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SHW AG. Ein Angebot zum Erwerb der SHW-Aktien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen und Bedingungen richten. Nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin die Angebotsunterlage unverzüglich veröffentlichen. Die Bestimmungen und Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Veröffentlichung beschrieben sind, abweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der SHW AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden, und gegebenenfalls unabhängigen fachkundigen Rat zur Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage einzuholen.